Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) regeln die gesamte Geschäftsbeziehung mit den Kunden der casaGeo Data + Services GmbH – (im folgenden „casaGeo“). Andere AGB finden keine Anwendung, soweit sie nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Bei einer Änderung der AGB gilt die bei Vertragsabschluss jeweils aktuelle Fassung.

2. Bindung an Angebote

Angebote von casaGeo und alle Angaben zu Projekten und Dienstleistungen sowie zu Preisen sind stets freibleibend, soweit diese von casaGeo nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn casaGeo den Auftrag annimmt.

3. Nutzungsrechte des Kunden

Während der Geltungsdauer des Vertrages erhält der Kunde das Recht, die ihm übermittelten Daten zu den vertraglichen vereinbarten Zwecken zu nutzen. Dem Kunden stehen nur die vertraglich übertragenen Rechte zu.

4. Haftung

casaGeo haftet dem Kunden aus gesetzlichen oder vertraglichen Haftungstatbeständen außerhalb der wesentlichen Vertragspflichten nur, wenn casaGeo Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann, innerhalb wesentlicher Vertragspflichten auch für einfache Fahrlässigkeit. Die Haftung ist bei einfacher Fahrlässigkeit begrenzt auf den Ersatz des typischen oder des von casaGeo vorhersehbaren Schadens. Die Höhe des Schadenersatzes ist dabei auf die Gesamthöhe der vereinbarten Nettojahresvergütung des jeweiligen Einzelauftrags beschränkt. Der Ersatz von mittelbaren Schäden und unvorhersehbaren Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und die Haftung aus besonderen Garantiezusagen oder Risikoübernahmen bleiben unberührt. Soweit casaGeo nicht selbst haftet, wird casaGeo dem Kunden auf Verlangen die Ansprüche abtreten, die casaGeo gegenüber Dritten zustehen. casaGeo haftet nicht für Schäden, die aus oder in Verbindung mit der Auslegung der gelieferten Daten / Ergebnisse durch den Kunden entstehen, es sei denn es liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung durch casaGeo vor.

5. Lieferung

Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die casaGeo die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, Krieg, Naturkatastrophen usw., auch wenn sie bei einem Lieferanten von casaGeo oder dessen Unterlieferanten eintreten –, hat casaGeo auch bei verbindlich vereinbarten Frist und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen casaGeo, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird casaGeo von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich casaGeo nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich benachrichtigt. Sofern casaGeo die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistung. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit von casaGeo. Änderungen des Auftrags oder verspätete Lieferung von Material oder Daten durch den Kunden oder dessen Beauftragten, welche die Lieferfrist beeinflussen, machen Terminverpflichtungen von casaGeo hinfällig und verlängern die vereinbarte Lieferfrist in angemessenem Umfang. Für sich daraus ergebende Erschwernisse kann casaGeo einen angemessenen Mehrpreis verlangen.

6. Gefahrübergang

Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Verzögert sich der Versand aus Gründen, welche casaGeo nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Mit der Einlieferung von Sendungen bei der Post oder anderen Unternehmen der Logistik oder der Datenübermittlung erfüllt casaGeo seine Lieferverpflichtungen. casaGeo versendet Daten über das Internet oder andere öffentliche Leitungen in verschlüsselter Form. Bei der Datenfernübertragung per ISDN, Modem oder Internet ist casaGeo weder als Sender noch als Empfänger verantwortlich für die Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der Daten oder deren Datensicherheit im Sinne des BDSG. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann auf dessen Kosten der Transport der Daten per Boten oder als Wertbrief erfolgen.

7. Zahlungsbedingungen

Erfolgt die Leistungserbringung gegen Rechnung, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug von Skonto innerhalb von 14 Tagen fällig. Der Kunde gerät ohne Mahnung 14 Tage nach Rechnungsstellung in Verzug.

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn casaGeo über den Betrag endgültig verfügen kann, d. h. bei Überweisung bei der Buchung auf dem Konto von casaGeo, bei eventuell Lieferung von Waren gegen Nachnahme nach Gutschrift durch Post oder sonstigen Lieferdienst, bei Scheckzahlung bei Einlösung des Schecks.

casaGeo ist berechtigt, eingehende Zahlungen auch bei anders lautender Bestimmung zunächst auf eventuell bestehende ältere Forderungen gegen den Kunden anzurechnen.

Dauert ein etwaiger Verzug des Kunden länger als 30 Kalendertage oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, ist casaGeo berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten und sämtliche Rechte aus Eigentums- und/oder Nutzungsrechtsvorbehalten geltend zu machen.

Bei der Rechnungsstellung gegenüber Kunden aus der EU verwendet casaGeo die vom Kunden genannte Umsatz-Identifikations-Nummer. Wird diese als falsch nachgewiesen, so haftet der Kunde für die Steuerschuld, die von den Finanzbehörden gegen casaGeo geltend gemacht werden kann.

8. Aufrechnung / Eigentumsvorbehalt

Aufrechnung mit Gegenforderungen oder Zurückbehaltung von Zahlungen kann der Kunde nur geltend machen, wenn und soweit seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungen hält sich casaGeo das Eigentum an den von ihr gelieferten Daten und insbesondere auch der Datenträger vor.

9. Mängelansprüche

Beanstandungen wegen unvollständiger oder mangelhafter Lieferung müssen casaGeo, soweit es sich um offenkundige Mängel handelt, spätestens 7 Tage nach Anlieferung schriftlich angezeigt werden, im Falle verdeckter Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Ein zeitlich versetzter Einsatz der Daten entbindet nicht von der Verpflichtung zur zumutbaren Prüfung der Lieferungen bei Eingang. Beanstandungen wegen verdeckter Mängel müssen unverzüglich nach der Entdeckung angezeigt werden. Beim Auftreten verdeckter Mängel ist eine begonnene Verarbeitung der von casaGeo gelieferten Ware oder Daten sofort einzustellen. Verarbeitet der Kunde die Ware oder die Daten dennoch weiter, so gelten Waren oder Daten als abgenommen. Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Beanstandung hat casaGeo nach ihrer Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Der Kunde kann sodann Herabsetzung der Vergütung und Rücktritt vom Vertrag verlangen, wenn zwei Nachbesserungen fehlschlagen oder die Ersatzlieferung wiederum fehlerhaft ist oder die Nachbesserung nicht in angemessener Frist durchgeführt wird. Weitergehende Mängelansprüche sind ausgeschlossen. Die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt 1 Jahr ab Lieferung der Produkte.

10. Freistellung

Der Kunde ist allein verantwortlich für die Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit der weiteren Verarbeitung der übermittelten Daten im Hinblick auf die Regelung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und andere Vorschriften über den Datenschutz sowie für die Einhaltung der Regeln des Wettbewerbsrechts. Der Kunde übernimmt die alleinige wettbewerbsrechtliche Verantwortung für die Durchführung von Marketingaktionen und stellt casaGeo von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund vorgerichtlicher oder gerichtlicher Verfahren im Zusammenhang mit diesen Marketingaktionen frei. Wird casaGeo in diesem Zusammenhang allein oder zusammen mit dem Kunden wettbewerbsrechtlich in Anspruch genommen, trägt der Kunde die Kosten.

11. Geheimhaltung

Die Vertragsparteien vereinbaren die absolute Geheimhaltung hinsichtlich jeder Information, die ihnen von der jeweils anderen Partei mit der Maßgabe bzw. Kennzeichnung ihrer Geheimhaltungsbedürftigkeit mitgeteilt wird. Die Geheimhaltungspflicht gilt über die Laufzeit des Vertrages hinaus.

12. Beendigung

Jede Partei kann einen Vertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Partei kündigen, wenn

  • die andere Partei einen Vertragsbruch zu vertreten hat und dieser Vertragsbruch nicht heilbar ist oder trotz Fristsetzung zur Abhilfe nicht geheilt wird oder
  • eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen der anderen Partei eintritt, durch die die ordnungsgemäße Vertragserfüllung gefährdet wird, es sei denn, dass die andere Partei die ihr obliegenden Leistungen erbringt oder für sie Sicherheit leistet oder
  • die andere Partei ihre Geschäftstätigkeit einstellt oder damit droht.
Mit Beendigung des Vertrages – aus welchem Grund auch immer – verpflichtet sich der Kunde alle in seinem Besitz befindlichen Daten und Datenträger von casaGeo sowie die hiervon gefertigten Kopien wieder an casaGeo zurückzugeben bzw. auf Wunsch von casaGeo zu vernichten. Kopien auf fest installierten Datenträgern sind zu löschen. Der Kunde bestätigt casaGeo danach unverzüglich innerhalb einer Woche nach Vertragsbeendigung schriftlich, dass die Vernichtung oder Löschung einschließlich aller gefertigten Kopien erfolgt ist. Die Beendigung des Vertrages berührt weder bestehende Rechtsansprüche noch die fortdauernde Verpflichtung zur Geheimhaltung.

13. Außerordentliche Kündigung

casaGeo erhält das Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Kunde bei der Verarbeitung oder der Nutzung der überlassenen Daten gegen wesentliche Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes oder gegen eine im Vertrag spezifizierte Zweckbindung oder diese AGB verstößt.

14. Allgemeine Regelung und anwendbares Recht

Zusätzliche oder abweichende Geschäftsbedingungen der Vertragsparteien haben keine Geltung. Abweichungen hiervon oder Änderungen dieser AGB sowie alle vertragsrelevanten Erklärungen werden nur wirksam, wenn sie von je einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter der Vertragsparteien und schriftlich vereinbart werden. Zur Wahrung der Schriftform genügt eine telekommunikative Übermittlung (Fax, Email). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien unterliegen deutschem Recht.

15. Rechtswahl, Gerichtsstand

Dieses Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht. Wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist oder für einen solchen, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis das jeweils zuständige Gericht für den Unternehmenssitz der casaGeo. casaGeo bleibt jedoch stets berechtigt, auch an dem allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.