Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 17.11.2025

1. Geltungsbereich, Vertragsparteien, B2B-Geschäfte

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) regeln die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der
    casaGeo Data + Services GmbH, Fraunhoferstraße 3, 25524 Itzehoe, Deutschland (im Folgenden: „casaGeo“)
    und ihren Kunden in Bezug auf

    • Beratungs- und Projektleistungen,

    • die Lieferung von Daten und Analysen,

    • die Bereitstellung und Lizenzierung von Software und digitalen Inhalten (insbesondere „casaGeoTools“),

    • sowie Bestellungen über Online-Verkaufswege (z. B. Online-Shop auf casageo.de und eingebundene Bestell- und Abrechnungswidgets wie z. B. Zoho Billing).

  1. casaGeo schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
    Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen. Sollte es ausnahmsweise dennoch zu einem Vertragsschluss mit einem Verbraucher kommen, gelten diese AGB nur, soweit sie zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften nicht widersprechen.

  2. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, casaGeo stimmt ihrer Geltung im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn casaGeo in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.

  3. Bei einer Änderung dieser AGB gilt die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültige Fassung.

  4. casaGeo stellt Vertragsunterlagen und Kommunikation in deutscher oder englischer Sprache bereit. Im Kollisionsfall geht die deutsche Fassung vor.

2. Angebote, Vertragsschluss

  1. Angebote von casaGeo sowie Angaben zu Projekten, Leistungen, Produkten und Preisen – gleich ob in Angeboten, Prospekten, Präsentationen, Online-Shop, Zoho Billing Widgets oder sonstigen Unterlagen – sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind.

  2. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn casaGeo

    • den Auftrag des Kunden schriftlich (E-Mail genügt) annimmt oder

    • die Leistung bzw. den Zugang zu digitalen Inhalten (z. B. Lizenzschlüssel, Downloadlink, Accountfreischaltung) bereitstellt.

  3. Bei Bestellungen über den Online-Shop von casaGeo oder über eingebundene Bestell- oder Abrechnungswidgets (z. B. Zoho Billing):

    • Die Darstellung von Produkten und Preisen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.

    • Durch das Absenden der Bestellung (z. B. Klick auf „zahlungspflichtig bestellen“ oder gleichwertige Schaltfläche) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.

    • Der Vertrag kommt mit der Bestellbestätigung oder der Bereitstellung der digitalen Inhalte/Lizenz durch casaGeo zustande.

  4. Auch wenn der Kunde Bestell- oder Lizenzierungswidgets von Zoho Billing oder ähnliche Dienste nutzt, kommt der Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und casaGeo zustande. Etwaige Nutzungsbedingungen von Zoho oder weiteren Dienstleistern gelten ausschließlich für deren Leistungsbereich (z. B. Zahlungsabwicklung).

3. Registrierung und Kundenkonto

  1. Soweit für bestimmte Online-Angebote (z. B. Shop, Kundenportal) eine Registrierung erforderlich ist, muss der Kunde ein Kundenkonto einrichten und insbesondere Firmenname, Anschrift, Ansprechpartner, E-Mail-Adresse sowie ggf. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vollständig und korrekt angeben.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen. Änderungen der Daten sind unverzüglich zu aktualisieren.

  3. casaGeo ist berechtigt, Kundenkonten zu sperren oder zu löschen, wenn falsche Angaben gemacht werden, Missbrauch vorliegt oder gegen wesentliche vertragliche Pflichten / diese AGB verstoßen wird.

4. Leistungsgegenstand, digitale Inhalte und Nutzungsrechte

  1. Während der Laufzeit des Vertrages erhält der Kunde das Recht, die ihm übermittelten Daten, Analysen, Software und sonstigen digitalen Inhalte (zusammen auch „Leistungen“) ausschließlich zu den vertraglich vereinbarten Zwecken zu nutzen.

  2. Der Kunde erwirbt kein Eigentum an digitalen Inhalten oder Software, sondern ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und – sofern nicht anders vereinbart – zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht im vertraglich festgelegten Umfang.

  3. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich erlaubt, ist es dem Kunden untersagt,

    • digitale Inhalte oder Software von casaGeo zu verkaufen, zu vermieten, zu verleihen, zu veröffentlichen, zu verbreiten oder Dritten – ganz oder teilweise – zugänglich zu machen,

    • Inhalte redaktionell oder inhaltlich zu verändern oder zu bearbeiten,

    • Zugangsdaten, Lizenzschlüssel oder Links an Dritte weiterzugeben oder

    • Inhalte öffentlich wiederzugeben oder in öffentliche / frei zugängliche Netze (z. B. Internet) einzustellen.

  4. Urheberrechtshinweise, Marken, Logos und sonstige Rechtsvermerke dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.

  5. Die CasaGeoTools und alle damit verbundenen Inhalte, Datenbanken, Analysen und Verfahren unterliegen dem Urheberrecht und ggf. weiteren gewerblichen Schutzrechten von casaGeo sowie ggf. Dritten.

5. Preise, Steuern und Zahlungsbedingungen

  1. Sämtliche Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Etwaige Zölle, Abgaben oder sonstige Steuern bei Auslandsgeschäften trägt der Kunde.

  2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt:

    • Projekt- und Beratungsleistungen von casaGeo werden nach Aufwand oder zu Pauschalen berechnet, wie im Angebot / Einzelvertrag vereinbart.

    • Digitale Inhalte / Lizenzen (casaGeoTools, Lizenzschlüssel, Transaktionspakete), die über Online-Shop oder Widgets (z. B. Zoho Billing) bezogen werden, sind in der Regel im Voraus zu bezahlen.

  3. Die Zahlung erfolgt – je nach angebotener Option – insbesondere per Überweisung, Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, PayPal oder über Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe) oder Abrechnungsdienste (z. B. Zoho Billing).

  4. Erfolgt die Leistungserbringung gegen Rechnung, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Der Kunde gerät ohne Mahnung 14 Tage nach Rechnungsstellung in Verzug.

  5. Ein Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn casaGeo endgültig über den Betrag verfügen kann (Gutschrift auf dem Konto von casaGeo).

  6. Dauert ein Zahlungsverzug länger als 30 Kalendertage oder wird ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt, ist casaGeo berechtigt,

    • sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen,

    • Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten und

    • sämtliche Rechte aus Eigentums- und/oder Nutzungsrechtsvorbehalten geltend zu machen.

  7. Bei Rechnungsstellung gegenüber Kunden aus der EU verwendet casaGeo die vom Kunden angegebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Wird diese nachweislich als falsch oder ungültig festgestellt, haftet der Kunde für die daraus resultierende Steuerschuld, die von den Finanzbehörden gegenüber casaGeo geltend gemacht wird.

6. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Eigentumsvorbehalt

  1. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.

  2. Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich casaGeo das Eigentum an ggf. gelieferten körperlichen Datenträgern vor.

  3. Nutzungsrechte an digitalen Inhalten und Software stehen unter dem Vorbehalt vollständiger Zahlung der jeweils vereinbarten Vergütung.

7. Lieferung, Bereitstellung und Gefahrübergang

  1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Ereignissen, die die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Krieg, Naturkatastrophen, Ausfall von Netzen, Störungen bei Vorlieferanten), hat casaGeo auch bei verbindlich zugesagten Fristen nicht zu vertreten. In diesen Fällen ist casaGeo berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich angemessener Anlaufzeit zu verschieben oder hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

  3. Bei digitalen Inhalten (z. B. Daten, Lizenzen, Software) erfolgt die Bereitstellung grundsätzlich durch

    • Übermittlung eines Downloadlinks,

    • Bereitstellung eines Lizenzschlüssels oder

    • Freischaltung im Account bzw. mittels Zoho Billing oder vergleichbarer Dienste.

    Mit Bereitstellung / Versand der entsprechenden Zugangsdaten / Links / Schlüssel geht die Gefahr auf den Kunden über.

  4. Bei physischer Versendung (Datenträger etc.) erfolgt der Versand auf Rechnung und Gefahr des Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Mit Übergabe an das Transportunternehmen geht die Gefahr auf den Kunden über.

  5. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die casaGeo nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Anzeige der Versand- oder Bereitstellungsbereitschaft auf den Kunden über.

8. Mängelansprüche (Gewährleistung)

  1. Der Kunde hat die gelieferten Daten, Software und Leistungen unverzüglich nach Erhalt bzw. Bereitstellung zu prüfen. Offenkundige Mängel sind casaGeo spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung/Bereitstellung schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen.

  2. Beim Auftreten verdeckter Mängel ist eine begonnene Verarbeitung der gelieferten Daten oder Software unverzüglich einzustellen. Verarbeitet der Kunde dennoch weiter, gelten die Leistungen als genehmigt, soweit der Mangel durch die weitere Verarbeitung nicht mehr überprüfbar ist.

  3. Bei rechtzeitig und berechtigt gerügten Mängeln leistet casaGeo nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

  4. Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Kunde – nach Setzung einer angemessenen Frist – Minderung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

  5. Weitergehende Mängelansprüche sind – vorbehaltlich der Regelung zur Haftung in Ziffer 9 – ausgeschlossen.

  6. Die Frist für die Geltendmachung von Mängelansprüchen beträgt gegenüber Unternehmern ein Jahr ab Lieferung bzw. Bereitstellung der Produkte/Leistungen.

9. Haftung

  1. casaGeo haftet dem Kunden

    • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften,

    • bei einfacher Fahrlässigkeit nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

  2. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von casaGeo auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Höhe des Schadenersatzes ist dabei auf die Gesamthöhe der vereinbarten Nettojahresvergütung des jeweiligen Einzelauftrags beschränkt.

  3. Der Ersatz von mittelbaren Schäden, entgangenem Gewinn und unvorhersehbaren Folgeschäden ist ausgeschlossen.

  4. Die Haftung von casaGeo für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos bleibt unberührt.

  5. Soweit casaGeo nicht selbst haftet, tritt casaGeo dem Kunden auf dessen Verlangen Ansprüche gegen Dritte ab, die casaGeo im Zusammenhang mit der Leistungserbringung zustehen.

  6. casaGeo haftet nicht für Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit der Auslegung, Weiterverarbeitung oder Nutzung der gelieferten Daten / Ergebnisse durch den Kunden entstehen, es sei denn, es liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von casaGeo vor.

  7. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten gleichermaßen zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen von casaGeo.

10. Freistellung (insbesondere Marketingaktionen)

  1. Der Kunde ist allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit von Marketingaktionen, die er unter Verwendung von Daten oder Leistungen von casaGeo durchführt, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz-, Wettbewerbs- und Telekommunikationsrecht.

  2. Der Kunde stellt casaGeo von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit solchen Marketingaktionen gegen casaGeo geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten, sofern die Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden liegt.

11. Geheimhaltung

  1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden, als vertraulich gekennzeichneten oder erkennbar vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des jeweiligen Vertrages zu verwenden.

  2. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort.

12. Datenschutz

  1. casaGeo verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO, BDSG) und entsprechend der jeweils gültigen Datenschutzerklärung von casaGeo.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige datenschutzrechtliche Informationspflichten gegenüber eigenen Mitarbeitern oder Dritten zu erfüllen, wenn er Leistungen von casaGeo einsetzt.

13. Vertragslaufzeit, Beendigung, Rückgabe von Daten

  1. Sofern keine feste Laufzeit vereinbart ist, können Dauerschuldverhältnisse unter Einhaltung der im Einzelvertrag geregelten Fristen ordentlich gekündigt werden.

  2. Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

    • eine Partei trotz Abmahnung erheblich oder wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten oder diese AGB verstößt,

    • ein Insolvenzantrag gestellt oder das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder

    • der Kunde bei der Verarbeitung oder Nutzung überlassener Daten gegen wesentliche Datenschutzbestimmungen oder eine vertraglich vereinbarte Zweckbindung verstößt.

  3. Mit Beendigung des Vertrages – aus welchem Grund auch immer – ist der Kunde verpflichtet,

    • alle von casaGeo überlassenen Datenträger, Unterlagen und vertraulichen Informationen zurückzugeben oder auf Wunsch von casaGeo zu vernichten,

    • alle Kopien auf eigenen Datenträgern zu löschen.
      Der Kunde bestätigt casaGeo die vollständige Löschung bzw. Vernichtung auf Verlangen schriftlich.

  4. Die Beendigung des Vertrages berührt bereits entstandene Zahlungsansprüche und sonstige fortbestehende Rechte und Pflichten (z. B. Geheimhaltung, Nutzungsbeschränkungen) nicht.

14. Rechtswahl und Ausschluss ausländischen Rechts

  1. Dieses Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) sowie die Anwendung von Kollisionsnormen, die zur Anwendung eines anderen Rechts führen würden, ist ausgeschlossen.

  3. Zwingende Bestimmungen anderer Rechtsordnungen, insbesondere ausländischer Verbraucherschutzgesetze, finden keine Anwendung, da casaGeo ausschließlich Verträge mit Unternehmern schließt.

  4. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands oder der Europäischen Union, insbesondere in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA), hat. Soweit international zwingende Normen ausnahmsweise dennoch gelten müssen, bleiben diese unberührt; im Übrigen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

15. Gerichtsstand

  1. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von casaGeo (Itzehoe).

  2. casaGeo ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

16. Änderungen der AGB, Schlussbestimmungen

  1. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Fax oder E-Mail. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

  2. casaGeo ist berechtigt, diese AGB für laufende Dauerschuldverhältnisse mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Über Änderungen wird der Kunde in Textform informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung genannten Frist, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf diese Folge wird casaGeo den Kunden hinweisen.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.